Beschluss vom Amtsgericht Borken - 29 XIV(B) 2/15

Tenor

Gegen den Betroffenen wird Abschiebungshaft bis zum 19.02.15 angeordnet.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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