Urteil vom Amtsgericht Detmold - 6 C 184/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 750,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.1.2013 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 750,- € festgesetzt.


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