Urteil vom Amtsgericht Detmold - 4 OWi-35 Js 1089/14-343/14

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässigem nicht wahrheitsgemäßen Ausfüllens eines Formblattes zu einer Geldbuße von 150,00 € verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

              (§§ 4 Abs. 2, 24 Abs. 1 Nr.4, Abs. 2 SchfHwG)


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