Beschluss vom Amtsgericht Dorsten - 12 F 288/08 VA

Tenor

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der E, Versicherungsnummer….., zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 0,4303 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ….. bei der E, bezogen auf den 31.12.2008, übertragen.

Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der C zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 5.254,68 Euro bei der E nach Maßgabe der Teilungsordnung Neubestand Stand 10/2010, bezogen auf den 31.12.2008, begründet. Die C wird verpflichtet, diesen Betrag an die E zu bezahlen. Der Betrag ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der E, Versicherungsnummer ……, zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 7,2083 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ……. bei der E, bezogen auf den 31.12.2008, übertragen.

Der Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der C1 findet nicht statt.

Der Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der C1 findet nicht statt.

Der Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der C findet nicht statt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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