Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 425 C 2660/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.502,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 150,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2014 zu zahlen und die Klägerin im Übrigen von der Zahlung weiterer vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 184,75 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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