Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 33 C 4396/03

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern

auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvoll-

streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

600,00 EUR abzuwenden, falls nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit

leistet.


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