Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 27 C 5476/06

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 600€ nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 21.11.2006 und an den Sachverständigen zur Freistellung des Klägers weitere 144,71€ nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 21.11.2006 zu zahlen.

Sie werden weiter verurteilt, an den Kläger nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 60,61€ zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/4 und den Beklagten zu 3/4 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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