Beschluss vom Amtsgericht Düren - 47 C 455/11 PKH

Tenor

Der Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin vom 07.11.2011 wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).


1 2 3 4 5 6 7 8
9

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen