Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 57 C 9342/14

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 10.03.2015

durch den Richter am Amtsgericht E

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 121,00 EUR (in Worten: einhunderteinundzwanzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.07.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 87% und der Beklagte zu 13%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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