Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 10 C 101/17

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 08.11.2017

durch die Richterin am Amtsgericht G

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

1. Abmahnkosten von 984,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.2.2014 sowie

2. eine Lizenzentschädigung von 900.-€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.2.2014

zu zahlen

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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