Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 414/20

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn I, M-Straße, ##### Brühl,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte H, I-Ring, ##### Köln,

gegen

die B GmbH, vertr. d.d. GF, E-Straße, ##### Düsseldorf,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte Y, W-Straße, ##### Kalkar,

hat das Amtsgericht Düsseldorfim schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 03.02.2021durch den Richter am Amtsgericht T

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 942,40 EUR (in Worten: neunhundertzweiundvierzig Euro und vierzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.08.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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