Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 755/19

Tenor

In dem Rechtsstreit

der C-GmbH

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte D

gegen

die Stadt

Beklagte,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 28.05.2021

durch den Richter am Amtsgericht T

für Recht erkannt:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, die Rechnung der Beklagten vom (…), Kassenzeichen (…), in Höhe des Rechnungsbetrags von 3864,89 Euro zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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