Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 665 M 846/23

Tenor

In der Zwangsvollstreckungssache

hat das Amtsgericht Düsseldorf

am 02.11.2023

durch die Richterin am Amtsgericht Y.

beschlossen:

Auf die Erinnerung des Vertreters der Landeskasse vom 19.06.2023 wird die Kostenrechnung der Gerichtsvollzieherin O. vom 19.07.2023, N01, auf 13,05 € reduziert.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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