Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 51 C 580/24

Tenor

In dem Rechtsstreit

der K.,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte N.,

gegen

P.,

Beklagten,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte B.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 20.03.2025

durch den Richter am Amtsgericht V.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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