Urteil vom Amtsgericht Eschweiler - 23 C 146/08

Tenor

1.

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichtes Eschweiler vom 10.12.2009 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 2.175,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2007 sowie weitere 3,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Der Beklagten werden auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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