Urteil vom Amtsgericht Essen - 11 C 10/05

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Gebührenansprüchen des Rechtsanwalts I, C-Straße, ####1 N gemäß Rechnung vom 28.07.2004 in Höhe von 37,70 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Berufung wird zugelassen.


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