Beschluss vom Amtsgericht Essen - 32 M 686/07

Tenor

Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers vom 08.07.2008 wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Essen vom 20.04.2007 in Gestalt des Beschlusses vom 01.08.2008 insoweit aufgehoben, als dieser wegen rückständigen Unterhalts von 5.500,00 € für die Zeit vom 01.11.2005 bis zum 30.04.2007

- zwischen dem 10.09.2007 und 24.04.2008 einschließlich entstandene Forderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner mit Ausnahme des erweitert pfändbaren Betrages und

- ab dem 25.04.2008 entstandene Forderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner

zum Gegenstand hat.

Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens tragen der Erinnerungsführer und die Erinnerungsgegner jeweils zu 1/2.


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