Urteil vom Amtsgericht Essen - 135 C 45/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40,15 Euro nebst Verzugszinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen

Zentralbank seit dem 29.12.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93 % und die

Beklagte zu 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.


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