Beschluss vom Amtsgericht Essen - 102 F 12/17

Tenor

Im Wege der einstweiligen Anordnung wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder A, geboren am **.**.**** und B, geboren am **.**.****, vorläufig der Kindesmutter entzogen und dem Kindesvater alleine übertragen.

Die Entscheidung ist mit Bekanntgabe wirksam, § 40 Abs. 1 FamFG.

Termin zur mündlichen Verhandlung im einstweiligen Anordnungsverfahren wird anberaumt für

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Das persönliche Erscheinen der Kindesmutter und des Kindesvaters wird angeordnet.

Das Jugendamt wird zum Termin geladen.

Eine Abänderung dieser Entscheidung nach mündlicher Verhandlung bleibt vorbehalten.


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