Urteil vom Amtsgericht Essen - 41 Ds-39 Js 1914/21-106/22

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten kostenpflichtig verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dem Angeklagten wird für die Dauer von 6 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

Vor Ablauf von 2 Jahren darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Angewendete Vorschriften: §§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, 44, 69 Abs. 1, 69a StGB.


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