Urteil vom Amtsgericht Gummersbach - 11 C 46/13

Tenor

              1. Die Klage wird abgewiesen.

              2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

              3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

                 durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags

                 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit

                 leistet.


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