Urteil vom Amtsgericht Gummersbach - 15 C 196/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 85,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen