Urteil vom Amtsgericht Hagen - 16 C 10/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 236,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.01.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwen-den, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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