Urteil vom Amtsgericht Ibbenbüren - 3 C 26/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 314,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins jährlich seit dem 17.11.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 17 % und die Beklagte 83 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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