Urteil vom Amtsgericht Iserlohn - 42 C 213/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 435,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 200,00 € seit dem 02.05.2007 sowie aus weiteren 235,60 € seit dem 12.09.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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