Beschluss vom Amtsgericht Kleve - 22 XIV(B) 18/17

Tenor

1.

Der Betroffene wird längstens bis zum 31.07.2017 in Abschiebungshaft (Sicherungshaft) genommen.

2.

Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.

3.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.


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