Urteil vom Amtsgericht Köln - 205 C 144/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheids

des Amtsgerichts Euskirchen vom 16.01.2008 –07-2623786-1-5- gegen

den Beklagten zu 1).

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits, ausgenommen die Kosten

der Säumnis, die der Beklagte zu 1). zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen