Urteil vom Amtsgericht Köln - 127 C 641/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 202,30 € nebst Zinsen

von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2008

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen