Urteil vom Amtsgericht Köln - 139 C 281/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 899,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit 14.02.2011 sowie weitere 155,30 € zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in  gleicher Höhe leistet.


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