Beschluss vom Amtsgericht Köln - 506 Gs 1396/13931 Js 981/13

Tenor

wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 102, 105, 162 StPO die

Durchsuchung der Wohnräume, einschließlich aller Nebenräume, der Person und Sachen und Kraftfahrzeuge             

              des Beschuldigten E. X.

angeordnet.


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