Urteil vom Amtsgericht Köln - 125 C 579/14

Tenor

   1.) Die Klage wird abgewiesen.

                            2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin

                               auferlegt.

                            3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

                               kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher-

                               heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren

                               Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor

                               der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.


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