Beschluss vom Amtsgericht Köln - 71 IN 20/13

Tenor

wird die Erinnerung gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 15.09.2015 zurückgewiesen.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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