Urteil vom Amtsgericht Köln - 645 Ds 385/16

Tenor

Der Angeklagte ist einer Hehlerei, einer Begünstigung und eines Erschleichens von Leistungen schuldig.

Er wird zu einem Jugendarrest von 4 Wochen verurteilt, der als durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt anzusehen ist.

Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen. Der Angeklagte trägt die ihm erwachsenen notwendigen Auslagen.

- angewandte Vorschriften: §§ 257, 259, 265 a I, III, 248 a, 53 StGB, 1, 3 ff. JGG


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