Urteil vom Amtsgericht Köln - 126 C 179/22

Tenor

1.       Die Klage wird abgewiesen

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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