Urteil vom Amtsgericht Langenfeld - 11 C 58/25

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 453,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.04.2025 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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