Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach - 4 C 476/12

Tenor

1.              Es wird festgestellt, dass der Zahlungsanspruch i. H. v. 288 €, dessen sich die Beklagte durch die Zahlungsaufforderung vom 11.10.2012 zum Aktenzeichen,Belegnummer,für N-Einkaufsquellen.de Grundgebühr 12 Monate, gegenüber dem Kläger berühmt, nicht besteht.

2.              Die Widerklage wird abgewiesen.

3.              Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.              Die Berufung wird nicht zugelassen.


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