Urteil vom Amtsgericht Münster - 6 C 2745/16

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Münster vom 13.06.2016, Aktenzeichen: 60 C 1242/16 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die durch die Säumnis veranlassten Kosten trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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