Urteil vom Amtsgericht Neuss - 36 C 232/88

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 174,-- DM nebst 4 %

Zinsen von 12,-- DM seit dem 01.01.88, von weiteren je 31,-- DM

seit dem 01.02. und 01.03.88 und von weiteren 100,-- DM seit

dem 01.04.88 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11/18, der

Beklagte zu 7/18.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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