Urteil vom Amtsgericht Neuss - 79 C 5650/12

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.730,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.370,00 € seit dem 17.11.2012 sowie aus je 590,-- € seit dem 3.12.2012, 2.1.2013, 1.2.2013 und 1.3.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.


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