Urteil vom Amtsgericht Neuss - 78 C 5758/12

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger aus dem Darlehensvertrag mit der Beklagten vom 02.10.2008 mit der Darlehensvertragsnummer 410/3713443 87 zur Zahlung der Rate für Juli 2013 in Höhe von 376,47 € und zur Zahlung der Rate für August 2013 in Höhe eines Teilbetrags von 273,53 € nicht mehr verpflichtet ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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