Urteil vom Amtsgericht Oberhausen - 35 C 2313/06

Tenor

hat das Amtsgericht Oberhausen

nach der Sachlage am 20.11.2006

durch den Richter xxxxxx

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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