Urteil vom Amtsgericht Paderborn - 65 Ls 54/22

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Er hat die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 223 I, 224 I Nr. 2, Nr. 5, 56 II StGB.


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