Urteil vom Amtsgericht Recklinghausen - 57 C 237/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.405,77 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.08.2014 aus 2.668,22 €, aus 714,00 € seit dem 15.08.2014 und nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.023,55 € seit dem 20.08.2014 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 413,90 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.10.2014 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.


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