Beschluss vom Amtsgericht Recklinghausen - 46 F 185/16

Tenor

1.

Die am 15.05.1995 vor dem Standesamt Recklinghausen unter der Heiratsregisternummer … geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

2.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Vers. Nr. ) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 19,6694 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto … bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, bezogen auf den 30. 09. 2016, übertragen.

Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der T. I. GmbH (Vers. Nr. ) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 28.172,50 Euro   bei der Versorgungsausgleichskasse nach Maßgabe des BTMT Vorsorgeplans, bezogen auf den 30. 09. 2016, begründet. Die T. I. GmbH wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 2,97 % Zinsen seit dem 01. 10. 2016 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen.

Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der C. Pensionsfonds AG (Vers. Nr. (Firmenbeiträge)) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 3.691,27 Euro bei der Versorgungsausgleichskasse nach Maßgabe des Pensionsplans CRendit, bezogen auf den 30. 09. 2016, begründet. Die C. Pensionsfonds AG wird verpflichtet, diesen Betrag an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Vers. Nr. ) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 1,3772 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto … bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, bezogen auf den 30. 09. 2016, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Vers. Nr. ) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 6,8395 knappschaftlichen Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto … bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, bezogen auf den 30. 09. 2016, übertragen.

Ein Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der C. Pensionsfonds AG (Vers. Nr. (Beiträge Plus)) findet nicht statt.

Ein Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der B. N. Lebensversicherung AG (Vers. Nr. ) findet nicht statt.

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der B. N. Lebensversicherung AG (Vers. Nr. ) findet nicht statt.

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der B. N. Lebensversicherung AG (Vers. Nr. ) findet nicht statt.

3.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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