Urteil vom Amtsgericht Recklinghausen - 91 C 43/16

Tenor

Der unter dem Tagesordnungspunkt 3 gefasste Beschluss der Eigentümerversammlung vom 25.08.2016 wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 6.665,00 € festgesetzt.


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