Urteil vom Amtsgericht Rheinberg - 12 C 472/98

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.


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