Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 104 C 270/06

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 178,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.12.2005 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den ihm in Zusammenhang mit dieser Angelegenheit entstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 26,39 Euro freizustellen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. Die Berufung wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.


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