Beschluss vom Amtsgericht Solingen - 7 M 3242/17

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers vom 04.05.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Vermögensverzeichnis an Dritte,

Ziffer 261 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz

33,00 €

Entgelte für Zustellung

Ziffer 701 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz

4,11 €

Auslagenpauschale

Ziffer 716 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz

6,60 €

Summe

43,71 €

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen