Urteil vom Amtsgericht Steinfurt - 21 C 631/16

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger vom Rundfunk- und Fernsehempfang in der Wohnung des Klägers O Straße ## in ##### T über die Gemeinschaftssatellitenanlage des Hauses O Straße ## in ##### T auszuschließen.

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.650,00 € vorläufig vollstreckbar; wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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