Urteil vom Amtsgericht Velbert - 25 Ls 27/24

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB


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